EINZELZIMMER |
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DOPPELZIMMER |
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DREIBETTZIMMER |
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STEUER: die Reihenfolge in Kraft ist, die die Zahlung einer Gebühr für jede Nacht Unterkunft seit 1. Januar 2011 eingeführt, in Kraft. • Die Steuer beträgt 3,50 EUR pro Person und Nacht und ist unabhängig von den Kosten für das Zimmer.